Aussprüche der Kirchenväter, Päpste und Konzilien

Hl. Robert Bellarmin: „Ein offensichtlich häretischer Papst hört von selbst auf, Papst und Oberhaupt zu sein, wie er auch von selbst aufhört, Christ und Mitglied der Kirche zu sein.“

Kirchenväter

Hl. Hieronymus: „Andere Sünder werden durch ein Exkommunikationsurteil aus der Kirche ausgeschlossen, Häretiker schicken sich aber selbst ins Exil und trennen sich durch ihre eigene Tat vom Leib Christi … Ein Nichtchrist kann auf keinen Fall Papst sein … er kann nicht das Haupt dessen sein, wovon er kein Glied ist. “ (Dial. contra Lucif.)

Hl. Cyprian: „Wer kein Christ ist, ist kein Glied der Kirche, und wer sich als Ketzer offenbart,  ist kein Christ.“ (lib. 4, epist. 2)

Hl. Augustinus: „Ein offensichtlicher Häretiker ist kein Christ, daher kann ein offensichtlicher Häretiker nicht Papst sein.“ (De gratia Christi, cap. 20)

Hl. Athanasius: „Ein offensichtlicher Häretiker ist kein Christ…“  (contra Arian., serm. 2)

Aussprüche von Päpsten und Konzilien, wonach ein ketzerischer Papst gerichtet werden kann.

Papst Innozenz III. (1198): „Der römische Pontifex kann von Menschen gerichtet werden – oder besser, es kann gezeigt werden, dass er gerichtet ist, wenn er nämlich in Häresie fällt. Denn wer nicht glaubt, ist schon gerichtet. In einem solchen Fall sollte man über ihn sagen: ‚Wenn das Salz seinen Geschmack verliert, taugt es zu nichts mehr, außer weggeworfen und von den Leuten zertreten zu werden.‘“ (Can. Si Papa dist. 40, Serm. II de Consec. Pontif.)

Das 6. ökumenische Konzil (678–680) verurteilte Papst Honorius posthum als Häretiker und exkommunizierte ihn aus der Kirche. Das Konzil wurde von Papst Leo II. gebilligt.

Das 8. ökumenische Konzil (869–870) bestätigte, dass Papst Honorius zu Recht aus der Kirche exkommuniziert wurde, weil er für Häresie schuldig befunden worden war. Papst Hadrian II. bestätigte die Beschlüsse des Konzils.

Die dogmatische Bulle Cum Ex Apostolatus Officio (Papst Paul IV., 1559):

„Wenn zu irgendeiner Zeit es offenkundig werden sollte, dass ein Bischof … oder ein Kardinal der Römischen Kirche … oder auch ein Römischer Pontifex vor seiner Erhebung zum Kardinal oder seiner Wahl zum Römischen Pontifex vom katholischen Glauben abgewichen, in eine Häresie gefallen ist, … so ist seine Erhebung oder Wahl, auch wenn sie in Eintracht und mit der einmütigen Zustimmung aller Kardinäle erfolgt ist, null und nichtig und wertlos.“ (Eine solche Erhebung oder Wahl)entbehrt der Gültigkeit und kann überhaupt keine Sicherheit und auch niemandem ein Recht verleihen.“

„… allen die auf solche Weise (als Häretiker) zu Bischöfen, Erzbischöfen, Patriarchen oder Primaten befördert wurden, oder denen, die zu Kardinälen oder dem Römischen Papst erhoben wurden, eine nichtige Verwaltungsbefugnis zu erteilt worden ist oder zu erteilt wird.“

„(Den Gläubigen) … ist es gestattet, sich von der Gehorsamspflicht und Ergebenheit gegenüber den so Beförderten oder Gewählten jederzeit ungestraft loszusagen und diese wie Zauberer, Heiden, Zöllner und Häresiarchen zu meiden.“ (siehe §6 und §7)

Am Ende der Bulle verkündet Paul IV.: „Es ist also niemandem erlaubt, dieses Schriftstück … zu verstümmeln oder vermessenerweise dagegen anzugehen. Wenn jemand das versuchen sollte, soll er wissen, dass er sich den Unwillen des Allmächtigen Gottes … zuzieht.“

Kirchenlehrer

Der hl. Kardinal Bellarmin: “Der Papst, der offensichtlich ein Häretiker ist, hört von sich aus auf, Papst und Oberhaupt zu sein, so wie er auch aufhört, Christ und Glied des Leibes der Kirche zu sein; und deshalb kann er von der Kirche gerichtet und bestraft werden.(De Romano Pontifice, Buch II, Kapitel 30)

Es ist durch Autoritäts- und Vernunftargumente bewiesen, dass ein offensichtlicher Ketzer ipso facto abgesetzt ist. Das Autoritätsargument basiert auf dem heiligen Paulus (Titus 3), der befiehlt, den Ketzer nach zwei Warnungen zu meiden, d. h. nachdem er sich als offensichtlich starrsinnig erwiesen hat. Ipso facto ist er bereits vor der öffentlichen Exkommunikation oder vor dem Gerichtsurteil ausgeschlossen.“

„Es wäre der erbärmlichste Zustand der Kirche, wenn sie gezwungen wäre, einen offensichtlich umherstreifenden Wolf als Hirten anzuerkennen.“

„Daher ist es die richtige Ansicht, dass ein Papst, der offenkundig ein Ketzer ist, von sich aus aufhört, Papst und Oberhaupt zu sein, so wie er aufhört, Christ und Glied des Leibes der Kirche zu sein; und aus diesem Grund kann er von der Kirche gerichtet und bestraft werden. Dies ist die Ansicht aller heiligen Kirchenväter, die lehren, dass offensichtliche Häretiker sofort jegliche Jurisdiktion verlieren, und insbesondere es ist die Ansicht des heiligen Cyprian (Lib. 4, Epist. 2)“…

Hl. Antoninus von Florenz: „In dem Fall, dass ein Papst zum Häretiker würde, würde er allein durch diese Tatsache und ohne jedes andere Urteil von der Kirche getrennt sein. Ein von einem Leib getrenntes Haupt kann nicht das Haupt desselben Leibes sein, von dem es abgeschnitten wurde.“

Hl. Franz von Sales: „Wenn der Papst ausdrücklich ein Häretiker ist, fällt er ipso facto von seiner Würde ab und aus der Kirche heraus…“

Hl. Alfons von Liguori: „Wenn aber Gott zulassen würde, dass ein Papst ein notorischer und widerspenstiger Ketzer wird, dann würde dieser durch solch eine Tatsache aufhören, Papst zu sein, und der apostolische Stuhl wäre vakant (sede vacante).“

Kirchenrecht

Ius Canonicum von Wernz und Vidal (1943): „Durch unverhüllte und offen verbreitete Häresie geht der römische Pontifex seiner Jurisdiktionsgewalt verlustig, und zwar ipso facto, wenn er sich einer solchen Häresie schuldig macht, also noch vor jedem Deklarationsurteil von seiten der Kirche …“

Udalricus Beste, Introductio in Codicem (1946): Nicht wenige Kanonisten lehren, dass das Papstamt neben Tod und Abdankung auch durch das Verfallen in einen gewissen Wahnsinn, der rechtlich dem Tod gleichkommt, sowie durch offensichtliche und notorische Ketzerei verloren gehen kann. Im letzteren Fall würde der Papst automatisch seine Macht verlieren, ohne dass ein Urteil gefällt würde, denn der erste Stuhl [d. h. der Stuhl Petri] wird von niemandem gerichtet. … Wenn der Papst in eine Häresie verfällt, hört er auf, Mitglied der Kirche zu sein. Derjenige, der kein Mitglied einer Gesellschaft ist, kann selbstverständlich nicht ihr Oberhaupt sein.

Matthaeus Conte a Coronata, Institutiones Iuris Canonici (1950): „Wer sich offen zur Häresie bekennt, stellt sich außerhalb der Kirche, und es ist unwahrscheinlich, dass Christus einem so Unwürdigen das Primat Seiner Kirche anvertrauen würde. Wenn also der römische Papst sich zur Häresie bekennen würde, würde er noch vor einem etwaigen Verurteilungsurteil seine Autorität verlieren.“

Jetzt steht die katholische Kirche vor der wichtigsten Pflicht, öffentlich zu verkünden, ob Papst Franziskus ein offensichtlicher Ketzer war oder nicht. Diese Pflicht kann nicht durch Schweigen oder bloße Phrasen ignoriert werden.

 

 

Herunterladen: BKP: War Franziskus Bergoglio ein öffentlicher Ketzer oder nicht? Teil 2